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Leistung · § 194 BauGB

Verkehrswertgutachten

Fundierte Ermittlung des Verkehrswerts nach § 194 BauGB – für private, steuerliche, gerichtliche und unternehmerische Bewertungsanlässe.

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Was leistet ein Verkehrswertgutachten?

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften einer Immobilie erzielt werden könnte. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben dabei außer Betracht.

Die Wertermittlung erfolgt nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung. Je nach Objektart, Nutzung und Datenlage kommen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren einzeln oder in Kombination zur Anwendung.

Typische Bewertungsanlässe

Erbschaft und Pflichtteil

Zur sachgerechten Vermögensaufteilung und als Grundlage in erbrechtlichen Verfahren.

Schenkung und Übertragung

Für Vermögensübertragungen, Schenkungen und die vorweggenommene Erbfolge.

Scheidung und Vermögensauseinandersetzung

Als neutrale Grundlage für die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte.

Kauf und Verkauf

Zur unabhängigen Einordnung des Immobilienwerts vor einer Kauf- oder Verkaufsentscheidung.

Gerichtliche Verfahren

Für Erbstreitigkeiten, Zwangsversteigerungen und weitere rechtliche Auseinandersetzungen.

Unternehmens- und Vermögensentscheidungen

Für Umstrukturierungen, Beteiligungen und interne Bewertungszwecke.

Bewertungsverfahren

Vergleichswertverfahren

Geeignet insbesondere für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke, wenn ausreichend vergleichbare Kaufpreise vorliegen.

Ertragswertverfahren

Geeignet für vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien, bei denen die nachhaltig erzielbaren Erträge im Vordergrund stehen.

Sachwertverfahren

Geeignet insbesondere für selbst genutzte Immobilien, bei denen die Herstellungskosten und der Bodenwert wesentliche Grundlagen bilden.

Anwendungsfall · § 198 BewG

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Bei Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie setzt das Finanzamt den Grundbesitzwert häufig anhand typisierter Verfahren nach dem Bewertungsgesetz an. Diese Pauschalierung kann dazu führen, dass der steuerlich angesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie liegt.

In diesem Fall kann ein Verkehrswertgutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG dienen. Das Gutachten bildet die fachliche Grundlage; die abschließende steuerliche Würdigung und Entscheidung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

Hinweis: Wir erstellen das Gutachten als fachliche Bewertungsgrundlage. Steuerliche Beratung ist nicht Bestandteil unserer Leistung. Für die steuerliche Einordnung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.

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