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Leistung · Mietwertermittlung

Mietwertgutachten

Fundierte Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der marktüblichen Miete – abgestimmt auf den jeweiligen Bewertungsanlass und Verwendungszweck.

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Was ermittelt ein Mietwertgutachten?

Ein Mietwertgutachten ermittelt – abhängig vom Bewertungsanlass – die ortsübliche Vergleichsmiete oder die marktübliche Miete. Beide Größen sind nicht gleichzusetzen und werden entsprechend dem Verwendungszweck sowie den jeweiligen Rahmenbedingungen getrennt eingeordnet.

Berücksichtigt werden insbesondere Lage, Größe, Nutzung, Ausstattung, Zustand und die örtlichen Marktverhältnisse. Welche Daten und Vergleichsgrundlagen herangezogen werden, richtet sich nach Objektart, Fragestellung und verfügbarer Datenlage.

Typische Anlässe

Neuvermietung

Zur nachvollziehbaren Einordnung einer marktgerechten Ausgangsmiete.

Mietanpassung

Als fachliche Grundlage bei der Überprüfung oder Anpassung bestehender Mietansätze.

Mietrechtliche Fragestellungen

Zur sachlichen Einordnung bei unterschiedlichen Auffassungen über die angemessene Miete.

Interne Bewertung

Für Eigentümer, Unternehmen und institutionelle Auftraggeber bei Bestands- und Investitionsentscheidungen.

Bewertungsgrundlagen

Die Mietwertermittlung berücksichtigt geeignete Mietspiegel, Vergleichsangebote, verfügbare Vertrags- und Marktdaten sowie die objektspezifischen Eigenschaften der Immobilie. Welche Grundlagen im konkreten Fall herangezogen werden, richtet sich nach Objektart, Datenlage und Bewertungsanlass.

Mietwertprüfung besprechen

Teilen Sie uns kurz mit, welche Immobilie und welche mietrechtliche oder wirtschaftliche Fragestellung bewertet werden soll. Wir stimmen den geeigneten Leistungsumfang direkt mit Ihnen ab.

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