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Leistung · Steuerliche Bewertung

Kaufpreisaufteilung

Für die steuerliche Abschreibung (AfA) muss der Kaufpreis einer Immobilie auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt werden. Ein qualifiziertes Gutachten liefert eine sachlich begründete, nachvollziehbare Grundlage.

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Hintergrund zur Kaufpreisaufteilung

Grundstücke sind nicht abnutzbar und damit steuerlich nicht abschreibbar. Für die Abschreibung (AfA — Absetzung für Abnutzung) ist daher ausschließlich der Gebäudeanteil am Kaufpreis relevant. Je höher der Gebäudeanteil, desto größer ist die jährliche Abschreibungsbasis.

Das Finanzamt akzeptiert als Aufteilungsgrundlage grundsätzlich den Kaufvertrag oder eine sachverständige Einschätzung. Ein qualifiziertes Gutachten bietet eine transparente, methodisch fundierte Grundlage. Die steuerliche Anerkennung erfolgt durch das zuständige Finanzamt.

Hinweis: Wir erstellen das Gutachten als fachliche Grundlage. Für die steuerliche Einordnung und Beratung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.

Ausführliche Informationen auf unserer Spezialseite

Kaufpreisaufteilungen bearbeiten wir gemeinsam mit Restnutzungsdauergutachten auf unserer dedizierten Spezialseite — inklusive Ersteinschätzung.

evalio-nutzungsdauer.de

Für wen?

Kapitalanleger

Nach Erwerb einer vermieteten Immobilie — für die AfA-Berechnung.

Immobilienkäufer

Wenn der Kaufvertrag keine sachgerechte Aufteilung enthält.

Steuerberater

Als dokumentierte Grundlage für die steuerliche Beratung von Mandanten.

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